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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09174 469 + Nebenstelle
Allersberg, Heideck (Bezirke 113 und 126)234
Greding, Röttenbach (Bezirke 122 und 141)234
Hilpoltstein, Thalmässing (Bezirke 127 und 148)225
BedarfsbewertungGesamter Amtsbereich281
Bewertung im SachwertverfahrenGesamter Amtsbereich281
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar